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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §43 Abs1;Rechtssatz
Eine Befangenheit des Verhandlungsleiters ist nicht anzunehmen, wenn ein Teil des Protokolles über den Lokalaugenschein über die Feststellung von Tatsachen hinausgeht.
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen Befangenheit offenbare UnrichtigkeitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973001072.X03Im RIS seit
08.11.1973Zuletzt aktualisiert am
29.10.2012