RS Vwgh 1973/11/8 0589/72

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Veröffentlicht am 08.11.1973
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1770/63 E 19. November 1964 VwSlg 6496 A/1964 RS 1

Stammrechtssatz

Wer ein im Rechtssinn höherwertiges Gut auf Kosten eines geringerwertigen rettet, handelt nicht rechtswidrig (hier:

Übertretung des § 7 Abs 2 StVO um einen gegen eine Einbahn fahrenden Radfahrer nicht zu gefährden.Übertretung des Paragraph 7, Absatz 2, StVO um einen gegen eine Einbahn fahrenden Radfahrer nicht zu gefährden.

*

E 19.11.1964, 1770/63 #1 VwSlg 6496 A/1964

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972000589.X01

Im RIS seit

08.11.1973
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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