RS Vwgh 1973/11/14 0862/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.1973
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
GelVerkG §5 Abs1;
  1. AVG § 39 heute
  2. AVG § 39 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018
  3. AVG § 39 gültig von 20.04.2002 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2002
  4. AVG § 39 gültig von 01.01.1999 bis 19.04.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  5. AVG § 39 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0008/29 E 20. September 1930 VwSlg 16282 A/1930 RS 1

Stammrechtssatz

Bestimmte gesetzliche Vorschriften für die Erhebung hinsichtlich der Frage des Lokalbedarfes bestehen nicht. Es muss vielmehr der Gewerbebehörde überlassen bleiben, welche Art der Erhebungen sie für die Klarstellung dieser Frage für notwendig erachtet. Erforderlich ist nur, dass diese Erhebungen in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Konzessionsgesuche stehen und für die der freien Würdigung der Gewerbebehörde unterliegende Beurteilung der Frage des Lokalbedarfes eine ausreichende Grundlage bilden.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1973000862.X01

Im RIS seit

18.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten