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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0008/29 E 20. September 1930 VwSlg 16282 A/1930 RS 1Stammrechtssatz
Bestimmte gesetzliche Vorschriften für die Erhebung hinsichtlich der Frage des Lokalbedarfes bestehen nicht. Es muss vielmehr der Gewerbebehörde überlassen bleiben, welche Art der Erhebungen sie für die Klarstellung dieser Frage für notwendig erachtet. Erforderlich ist nur, dass diese Erhebungen in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Konzessionsgesuche stehen und für die der freien Würdigung der Gewerbebehörde unterliegende Beurteilung der Frage des Lokalbedarfes eine ausreichende Grundlage bilden.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000862.X01Im RIS seit
18.11.2002