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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §15 Abs5;Rechtssatz
Bei der Erklärung von Wasserstrecken und Wasserflächen zu Laichschonstätten handelt es sich um eine Einschränkung der Wasserbenutzung zugunsten der Fischerei, sohin um eine Angelegenheit des Wasserrechtes (Hinweis auf Haager-Vanderhaag-Kommentar zu § 15 WRG)Bei der Erklärung von Wasserstrecken und Wasserflächen zu Laichschonstätten handelt es sich um eine Einschränkung der Wasserbenutzung zugunsten der Fischerei, sohin um eine Angelegenheit des Wasserrechtes (Hinweis auf Haager-Vanderhaag-Kommentar zu Paragraph 15, WRG)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000623.X03Im RIS seit
14.11.2002Zuletzt aktualisiert am
19.10.2015