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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1657/68 E 22. Mai 1969 Vwslg 7574 A/1969 RS 1 (hier: Schenkung)Stammrechtssatz
Durch die Sondervorschrift des § 13 Abs 5 KOVG soll nicht jede Form der vollständigen Überlassung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von den Eltern an die Kinder, sondern nur der Fall eines rechtsförmlichen Übergabsvertrages erfaßt werden. Falls daher ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb von den Eltern an die Kinder verpachtet wurde, besteht keine Anwendungsmöglichkeit für die Bestimmung des § 13 Abs 5 KOVG, es sei denn, daß durch den Pachtvertrag ein Übergabsvertrag verdeckt werden soll.Durch die Sondervorschrift des Paragraph 13, Absatz 5, KOVG soll nicht jede Form der vollständigen Überlassung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes von den Eltern an die Kinder, sondern nur der Fall eines rechtsförmlichen Übergabsvertrages erfaßt werden. Falls daher ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb von den Eltern an die Kinder verpachtet wurde, besteht keine Anwendungsmöglichkeit für die Bestimmung des Paragraph 13, Absatz 5, KOVG, es sei denn, daß durch den Pachtvertrag ein Übergabsvertrag verdeckt werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001251.X02Im RIS seit
09.10.2002