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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §17 Abs1;Rechtssatz
Die Kenntnis des genauen Wortlautes eines Aktenstückes kann für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung eines Anspruches unter Umständen von entscheidender Bedeutung sein. Die Möglichkeit, sich diese Kenntnis zu verschaffen, dient daher dem Rechtschutzinteresse des Antragstellers auch dann, wenn er den Inhalt des Aktenstückes im wesentlichen kennt oder noch kennen könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973001287.X03Im RIS seit
22.11.1973Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017