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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
PauschV VwGH 1972 Art4 Abs2;Rechtssatz
Artikel IV Abs 2 der Verordnung des Bundeskanzlers vom 14.11.1972 ist nicht anzuwenden, wenn das Erkenntnis vor dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung gefällt worden ist.Artikel römisch vier Absatz 2, der Verordnung des Bundeskanzlers vom 14.11.1972 ist nicht anzuwenden, wenn das Erkenntnis vor dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung gefällt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1971000755.X02Im RIS seit
08.10.2002Zuletzt aktualisiert am
05.01.2016