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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Projektierung einer Bundesstraße ist kein der Hoheitsverwaltung zuzurechnender individueller Verwaltungsakt, vielmehr gehört die vorbereitende Planung zur Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes, während die Bestimmung des Straßenverlaufes im Verordnungswege vorzunehmen ist.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Wirtschaftschaftsverwaltung privatrechtliche ErklärungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973001695.X03Im RIS seit
14.11.2002