Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0585/73 Besprechung in: JBl 1977, S 83 ;Rechtssatz
Auch die Feststellung von Tatsachen, die nur eine geringe Abweichung von dem der Besteuerung bisher zugrundegelegten Gewinn zur Folge habe, rechtfertigt eine Wiederaufnahme. Das hg E vom 17.11.1971, 903/71, VwSlg 4312 F/1971, bedeutet Änderung der Rechtsauslegung iSd § 307 Abs 2 BAO.Auch die Feststellung von Tatsachen, die nur eine geringe Abweichung von dem der Besteuerung bisher zugrundegelegten Gewinn zur Folge habe, rechtfertigt eine Wiederaufnahme. Das hg E vom 17.11.1971, 903/71, VwSlg 4312 F/1971, bedeutet Änderung der Rechtsauslegung iSd Paragraph 307, Absatz 2, BAO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000500.X01Im RIS seit
28.11.1973Zuletzt aktualisiert am
15.03.2016