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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §92;Rechtssatz
Haben Ehegatten den Güterstand einer vollkommenen Gütergemeinschaft vertraglich vereinbart, dann kann ein Dienstverhältnis zwischen ihnen schon deswegen nicht anerkannt werden, weil sich für ein solches überhaupt kein vernünftiger Grund finden läßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000789.X01Im RIS seit
05.12.1973Zuletzt aktualisiert am
18.07.2016