RS Vwgh 1973/12/5 0789/73

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Veröffentlicht am 05.12.1973
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §92;
BAO §21 Abs1;
EStG 1967 §36 Abs3;
EStG 1967 §4 Abs4;

Rechtssatz

Haben Ehegatten den Güterstand einer vollkommenen Gütergemeinschaft vertraglich vereinbart, dann kann ein Dienstverhältnis zwischen ihnen schon deswegen nicht anerkannt werden, weil sich für ein solches überhaupt kein vernünftiger Grund finden läßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1973000789.X01

Im RIS seit

05.12.1973

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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