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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §17 Abs1;Rechtssatz
Die Ausnahme gewisser Schriftstücke von der Akteneinsicht iSd § 17 Abs 2 AVG hindert die Partei nicht in ihrem Recht auf Einsicht in die restlichen Aktenteile. Daran ändert auch nicht die Unterscheidung gemäß § 17 Abs 1 AVG in Akten und Aktenteile.Die Ausnahme gewisser Schriftstücke von der Akteneinsicht iSd Paragraph 17, Absatz 2, AVG hindert die Partei nicht in ihrem Recht auf Einsicht in die restlichen Aktenteile. Daran ändert auch nicht die Unterscheidung gemäß Paragraph 17, Absatz eins, AVG in Akten und Aktenteile.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000810.X05Im RIS seit
06.12.1973