RS Vwgh 1973/12/6 0810/73

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Veröffentlicht am 06.12.1973
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Gemäß § 32 Abs 1 VStG ist jemand erst vom Zeitpunkt der ersten von der Behörde gegen ihn gerichteten Verfolgungshandlung an als Beschuldigter und demnach als Partei iSd AVG anzusehen.Gemäß Paragraph 32, Absatz eins, VStG ist jemand erst vom Zeitpunkt der ersten von der Behörde gegen ihn gerichteten Verfolgungshandlung an als Beschuldigter und demnach als Partei iSd AVG anzusehen.

Schlagworte

Verfahrensrecht VStG Anzeiger

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1973000810.X03

Im RIS seit

06.12.1973
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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