RS Vwgh 1973/12/7 1951/72

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Veröffentlicht am 07.12.1973
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Post- und Fernmeldewesen
10/07 Verwaltungsgerichtshof
91/01 Fernmeldewesen

Norm

FG 1949 §26 Abs1 Z1
VwGG §13 Z1

Beachte


Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
E 25. Oktober 1962, 1219/61, VwSlg 5891 A/1962;
(RIS: abgv)

Rechtssatz

Die Errichtung einer Fernmeldeanlage ist mit ihrer Betriebsbereitstellung abgeschlossen. Solange es hieran fehlt, ist das Tatbestandsmerkmal der Errichtung nicht verwirklicht, die Errichtung nicht vollendet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001951.X01

Im RIS seit

07.12.1973

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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