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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs9;Rechtssatz
Das dem Versorgungsberechtigten zustehende freie Wohnungsrecht ist unter den Begriff "Nutzungen und Leistungen in Güterform" des § 13 Abs 9 KOVG zu subsumieren.Das dem Versorgungsberechtigten zustehende freie Wohnungsrecht ist unter den Begriff "Nutzungen und Leistungen in Güterform" des Paragraph 13, Absatz 9, KOVG zu subsumieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001718.X03Im RIS seit
24.10.2002