Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3005/54 E 22. Dezember 1954 VwSlg 3614 A/1954 RS 1 (hier: Daraus ergibt sich aber, daß ein derartiges Vorbringen im Verfahren vor dem VwGH eine unbeachtliche Neuerung darstellt)Stammrechtssatz
Die Schiedskommission ist nicht verpflichtet, Beweismittel zu berücksichtigen, die in der Zeit zwischen der Beschlußfassung und der Abfertigung des Beschlusses eingebracht werden.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001718.X02Im RIS seit
24.10.2002