RS Vwgh 1973/12/11 1148/73

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Veröffentlicht am 11.12.1973
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §23 Abs7;
AVG §28;
BAO §104 Abs1 impl;
BAO §104 Abs2 impl;

Rechtssatz

Auch eine mehrmonatige Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort zufolge einer Geschäftsreise ist als "nur vorübergehend" anzusehen, wenn die Wohnung nicht endgültig aufgegeben wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1973001148.X01

Im RIS seit

11.12.1973
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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