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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §23 Abs7;Rechtssatz
Auch eine mehrmonatige Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort zufolge einer Geschäftsreise ist als "nur vorübergehend" anzusehen, wenn die Wohnung nicht endgültig aufgegeben wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973001148.X01Im RIS seit
11.12.1973