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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Auch die absolute Höhe der außerordentlichen Einkünfte selbst kann für die Höhe des Steuersatzes ausschlaggebend sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000333.X02Im RIS seit
11.12.1973Zuletzt aktualisiert am
27.08.2013