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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1974/5, S 164 , Stellungnahme von RA Dr. ARNOLD;Rechtssatz
Die Einbeziehung erst in Zukunft entstehender Abgabenforderungen in die Entscheidung über eine beantragte Stundung findet im Gesetz keine Grundlage und kann auch mit dem im § 20 BAO zu normativem Ausdruck gebrachten Sinn des Gesetzes nicht gerechtfertigt werden.Die Einbeziehung erst in Zukunft entstehender Abgabenforderungen in die Entscheidung über eine beantragte Stundung findet im Gesetz keine Grundlage und kann auch mit dem im Paragraph 20, BAO zu normativem Ausdruck gebrachten Sinn des Gesetzes nicht gerechtfertigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001414.X01Im RIS seit
14.12.1973