RS Vwgh 1973/12/17 1702/72

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Veröffentlicht am 17.12.1973
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §974;
ErbStG §19 Abs1;
ErbStG §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Frage, ob eine Bereicherung vorliegt, ist grundsätzlich unter Anlegung des Wertmaßstabes des gemeinen Wertes zu beurteilen. Eine Vereinbarung über die prekaristische Überlassung einer Sache bewirkt mit Rücksicht auf das jederzeitige Widerrufsrecht des Verleihers keine Bereicherung des Prekaristen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1972001702.X01

Im RIS seit

17.12.1973

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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