RS Vwgh 1973/12/19 0319/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1973
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Als Merkmal des Notstandes hat eine unmittelbar drohende Gefahr für das Leben, die Freiheit oder das Vermögen zu gelten (Hinweis E 21.3.1962, 2310/61).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1973:1973000319.X02

Im RIS seit

19.12.1973

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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