Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §13 Z3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1186/73 Siehe: 83/17/0037 B 27. Mai 1983 VwSlg 5791 F/1983 Wiederherstellung und Fortführung der früheren Rechtsansicht. Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 0564/70 B 23. November 1970; (RIS: abgv) Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung): 81/14/0071 B VS 15. Dezember 1981 VwSlg 5636 F/1981; (RIS: abwh)Rechtssatz
Es ist Sache des Bf, schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung das Zutreffen der Voraussetzungen § 30 Abs 2 VwGG zu behaupten und dabei konkrete Angaben über die Art des nicht wiedergutzumachenden Schadens zu machen, der durch die Vollstreckung des beim VwGH angefochtenen Bescheides eintreten würde.Es ist Sache des Bf, schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung das Zutreffen der Voraussetzungen Paragraph 30, Absatz 2, VwGG zu behaupten und dabei konkrete Angaben über die Art des nicht wiedergutzumachenden Schadens zu machen, der durch die Vollstreckung des beim VwGH angefochtenen Bescheides eintreten würde.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973001184.X04Im RIS seit
31.05.2002Zuletzt aktualisiert am
20.08.2015