RS Vwgh 1974/1/16 1252/73

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Veröffentlicht am 16.01.1974
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §24 Abs1 litd;
BAO §29 Abs1;
BewG 1955 §79 Abs2 Z3;
EStG 1967 §1 Abs2;
EStG 1967 §96 Z2;
GewStG §1 Abs1;
KStG 1966 §3 Z1;
UStG 1959 §1 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Ist jemand Sicherungseigentümer und begleicht der Sicherungsgeber vereinbarungsgemäß die mit dem Sicherungseigentum verbundenen Kosten im Namen des Sicherungseigentümers, so erbringt letzterer keine zu einer Umsatzsteuerpflicht führende sonstige Leistung. Ist einem beschränkt Steuerpflichtigen ein inländisches Warenlager bloß sicherungsweise überlassen, so liegen für den Sicherungseigentümer keine inländische Betriebsstätte und demgemäß keine inländischen gewerblichen Einkünfte vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001252.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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