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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Rechtssatz
Ist jemand Sicherungseigentümer und begleicht der Sicherungsgeber vereinbarungsgemäß die mit dem Sicherungseigentum verbundenen Kosten im Namen des Sicherungseigentümers, so erbringt letzterer keine zu einer Umsatzsteuerpflicht führende sonstige Leistung. Ist einem beschränkt Steuerpflichtigen ein inländisches Warenlager bloß sicherungsweise überlassen, so liegen für den Sicherungseigentümer keine inländische Betriebsstätte und demgemäß keine inländischen gewerblichen Einkünfte vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001252.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
21.08.2015