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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1 impl;Rechtssatz
Bei der Bedarfsprüfung kommt es nur darauf an, ob das im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde gegebene Angebot als ausreichend erachtet werden darf, die nach den örtlichen Verhältnissen zu unterstellende Nachfrage zu befriedigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1972000459.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.08.2013