Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §68 Abs4 lita;Rechtssatz
Bei der Nichtigerklärung nach § 68 Abs 4 lit a AVG die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes im Vordergrund steht und eine Interessenabwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen nicht in Betracht kommt.Bei der Nichtigerklärung nach Paragraph 68, Absatz 4, Litera a, AVG die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes im Vordergrund steht und eine Interessenabwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen nicht in Betracht kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973000969.X03Im RIS seit
18.01.1974Zuletzt aktualisiert am
16.01.2014