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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs3;Rechtssatz
Bei der Würdigung prozessualen Vorbringens kommt es grundsätzlich nicht auf die Motive der Erklärung, sondern auf ihren objektiv in Erscheinung tretenden Inhalt an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001344.X02Im RIS seit
23.01.1974