RS Vwgh 1974/1/23 1344/73

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Veröffentlicht am 23.01.1974
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Bei der Würdigung prozessualen Vorbringens kommt es grundsätzlich nicht auf die Motive der Erklärung, sondern auf ihren objektiv in Erscheinung tretenden Inhalt an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001344.X02

Im RIS seit

23.01.1974
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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