Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs2 impl;Rechtssatz
Der Versorgungsberechtigte hat keinen Anspruch auf eine "Neubezeichnung der Dienstbeschädigung" im Spruch des Bescheides wegen Änderung des Befundes einer Dienstbeschädigung im KOVG insbesondere in den §§ 6 und 78 ist darüber keine Bestimmung enthalten.Der Versorgungsberechtigte hat keinen Anspruch auf eine "Neubezeichnung der Dienstbeschädigung" im Spruch des Bescheides wegen Änderung des Befundes einer Dienstbeschädigung im KOVG insbesondere in den Paragraphen 6 und 78 ist darüber keine Bestimmung enthalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1972001381.X02Im RIS seit
14.10.2002