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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Rechtssatz
Der Tatbestand des § 46 Abs. 2 StGB, der auf das Fehlen von besonderen Gründen für die Befürchtung der Begehung weiterer strafbarer Handlungen abstellt, ist mit dem fremdenrechtlichen Gefährdungstatbestand des § 36 Abs. 1 FrG 1997 nicht vergleichbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003210226.X01Im RIS seit
25.01.2007