RS Vwgh 2006/12/19 2003/21/0226

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2006
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
StGB §46 Abs2;

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 46 Abs. 2 StGB, der auf das Fehlen von besonderen Gründen für die Befürchtung der Begehung weiterer strafbarer Handlungen abstellt, ist mit dem fremdenrechtlichen Gefährdungstatbestand des § 36 Abs. 1 FrG 1997 nicht vergleichbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003210226.X01

Im RIS seit

25.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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