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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg impl;Rechtssatz
Hinweis darauf, daß in der Erklärung, die Behörde möge angesichts der magelnden Parteieinigung "die Entscheidung fällen" nicht die Zustimmung zu einer geplanten Enteignung (hier: zu Gunsten des Draukraftwerkes Ferlach) erblickt werden kann.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001166.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013