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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §69;Rechtssatz
Dass die Beitragszahlungen "unter Vorbehalt" geleistet wurden, ist unerheblich. § 1431 ABGB ist nicht anwendbar.Dass die Beitragszahlungen "unter Vorbehalt" geleistet wurden, ist unerheblich. Paragraph 1431, ABGB ist nicht anwendbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001053.X01Im RIS seit
26.11.2002