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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §45 Abs1;Rechtssatz
Ein Ansuchen um Erteilung einer Ausnahmebewilligung (§ 45 Abs 1 StVO) allein berechtigt noch nicht, eine Straße mit einem größeren als dem zulässigen Gewicht zu befahren (Hinweis E 16.6.1969, 660/68, VwSlg 7599 A/1969).Ein Ansuchen um Erteilung einer Ausnahmebewilligung (Paragraph 45, Absatz eins, StVO) allein berechtigt noch nicht, eine Straße mit einem größeren als dem zulässigen Gewicht zu befahren (Hinweis E 16.6.1969, 660/68, VwSlg 7599 A/1969).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973000547.X01Im RIS seit
13.02.1974