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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §294;Rechtssatz
Der von einem Hotelunternehmer überwiegend privat genutzte PWK und der in den privat genutzten Räumen aufgestellte Fernsehapparat sind kein Liegenschaftszubehör. Sie können daher als bewegliche körperliche Sachen im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren gepfändet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001782.X01Im RIS seit
20.02.1974Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013