RS Vwgh 1974/2/20 1782/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1974
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
23/04 Exekutionsordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Der von einem Hotelunternehmer überwiegend privat genutzte PWK und der in den privat genutzten Räumen aufgestellte Fernsehapparat sind kein Liegenschaftszubehör. Sie können daher als bewegliche körperliche Sachen im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren gepfändet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001782.X01

Im RIS seit

20.02.1974

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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