Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z3 litc impl;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass die Behörde in fortgesetzten Verfahren verpflichtet ist den neu zu erlassenen Bescheid zu begründen. Ein Hinweis auf die Begründung des durch den VwGH aufgehobenen Bescheides ist unzulässig.
Schlagworte
Begründung BegründungsmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973000299.X02Im RIS seit
27.02.1974