RS Vwgh 1974/2/27 0299/73

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Veröffentlicht am 27.02.1974
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1609/55 E 21. Oktober 1958 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Verfahrensmangel ist nicht schon in dem Umstand gelegen, dass jener Teil eines Bescheides, der die Begründung enthält, vom Spruch äußerlich nicht getrennt ist. Es muss aber als zweckmäßig angesehen werden, Spruch und Begründung eines Bescheides in eindeutiger Weise voneinander abzugrenzen (Hinweis E 21.10.1958, 1609/55).

Schlagworte

Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973000299.X01

Im RIS seit

27.02.1974
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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