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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Hinweis darauf, daß die Erlassung eines Feststellungsbescheides über Bemessungsgrundlagen eines vielleicht später anfallenden Ruhegenusses, solange dieser Ruhegenuß noch nicht gebührt, mangels eines derartigen rechtlich erheblichen Interesses an einer gesonderten Feststellung unzulässig ist. Alle damit zusammenhängenden Fragen sind im seinerzeitigen Ruhegenußbemessungsverfahren auszutragen (Hinweis auf E vom 23.10.1963, Zl. 1236/62)
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001692.X02Im RIS seit
14.11.2002