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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Die Voraussetzungen des § 24 Abs 1 lit d BAO sind gegeben, wenn der Käufer einer Liegenschaft der Verkäuferin sein Bankkonto zur freien Disposition überlassen hat und nach dem Inhalt des Kaufvertrages ihm weder die Nutzung der gekauften Liegenschaft zukommt, noch die auf der Liegenschaft haftenden Lasten übernommen wurden, noch auch für den Käufer die rechtliche Möglichkeit besteht, die Liegenschaft zu belasten, noch auch die Möglichkeit, die Liegenschaft an einen Dritten ohne Zustimmung der Verkäuferin zu veräußern.Die Voraussetzungen des Paragraph 24, Absatz eins, Litera d, BAO sind gegeben, wenn der Käufer einer Liegenschaft der Verkäuferin sein Bankkonto zur freien Disposition überlassen hat und nach dem Inhalt des Kaufvertrages ihm weder die Nutzung der gekauften Liegenschaft zukommt, noch die auf der Liegenschaft haftenden Lasten übernommen wurden, noch auch für den Käufer die rechtliche Möglichkeit besteht, die Liegenschaft zu belasten, noch auch die Möglichkeit, die Liegenschaft an einen Dritten ohne Zustimmung der Verkäuferin zu veräußern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1972000677.X01Im RIS seit
06.03.1974Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013