RS Vwgh 1974/3/6 0677/72

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Veröffentlicht am 06.03.1974
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Voraussetzungen des § 24 Abs 1 lit d BAO sind gegeben, wenn der Käufer einer Liegenschaft der Verkäuferin sein Bankkonto zur freien Disposition überlassen hat und nach dem Inhalt des Kaufvertrages ihm weder die Nutzung der gekauften Liegenschaft zukommt, noch die auf der Liegenschaft haftenden Lasten übernommen wurden, noch auch für den Käufer die rechtliche Möglichkeit besteht, die Liegenschaft zu belasten, noch auch die Möglichkeit, die Liegenschaft an einen Dritten ohne Zustimmung der Verkäuferin zu veräußern.Die Voraussetzungen des Paragraph 24, Absatz eins, Litera d, BAO sind gegeben, wenn der Käufer einer Liegenschaft der Verkäuferin sein Bankkonto zur freien Disposition überlassen hat und nach dem Inhalt des Kaufvertrages ihm weder die Nutzung der gekauften Liegenschaft zukommt, noch die auf der Liegenschaft haftenden Lasten übernommen wurden, noch auch für den Käufer die rechtliche Möglichkeit besteht, die Liegenschaft zu belasten, noch auch die Möglichkeit, die Liegenschaft an einen Dritten ohne Zustimmung der Verkäuferin zu veräußern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1972000677.X01

Im RIS seit

06.03.1974

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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