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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §4;Rechtssatz
Hinweis darauf, daß eine auf den Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand zurückbezogene Änderung der besoldungsrechtlichen Stellung und somit eine nachträgliche höhere Einstufung mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000207.X01Im RIS seit
03.01.2003