RS Vwgh 2006/12/19 2006/15/0038

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Veröffentlicht am 19.12.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z9;

Rechtssatz

Der Aufenthalt an einem Ort, der als Mittelpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen angesehen werden muss, stellt keine Reise dar, wobei zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit ein Ort aufgrund längeren Aufenthaltes des Steuerpflichtigen (länger als eine Woche) wird. (vgl. für viele das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 1995, 94/13/0101).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150038.X04

Im RIS seit

26.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

15.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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