RS Vwgh 1974/3/13 1268/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.03.1974
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0636/47 E 7. Juli 1948 VwSlg 484 A/1948 RS 1

Stammrechtssatz

Die Rechtswirkung eines Bescheides tritt erst mit dessen Erlassung durch Zustellung oder mündliche Verkündung ein.

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001268.X03

Im RIS seit

13.03.1974
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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