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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §31 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, dass im § 31 WRG der Auftrag verankert ist, bereits der bekanntgewordenen GEFAHR einer Gewässerverunreinigung entgegenzutreten.Ausführungen dahingehend, dass im Paragraph 31, WRG der Auftrag verankert ist, bereits der bekanntgewordenen GEFAHR einer Gewässerverunreinigung entgegenzutreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001360.X06Im RIS seit
06.11.1974Zuletzt aktualisiert am
18.01.2016