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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Hinweis, daß es sich beim Erlöschen von Wasserbenützungsrechten um einen Feststellungsbescheid handelt, der der Vollstreckung nicht zugänglich ist. (daher keine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung)
Schlagworte
Nichtvollstreckbare BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000306.X01Im RIS seit
09.01.2003