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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §114;Rechtssatz
ISd Bestimmung des § 114 BAO ist eine strenge Prüfung geboten, wenn der Abgabepflichtige steuermindernde Umstände geltend macht und sich das zu beurteilende Geschehen in einem die Herbeiführung von Abgabenverkürzungen begünstigenden Bereich abspielt.ISd Bestimmung des Paragraph 114, BAO ist eine strenge Prüfung geboten, wenn der Abgabepflichtige steuermindernde Umstände geltend macht und sich das zu beurteilende Geschehen in einem die Herbeiführung von Abgabenverkürzungen begünstigenden Bereich abspielt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1972001527.X02Im RIS seit
19.03.1974Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013