RS Vwgh 1974/3/20 1154/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1974
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0395/67 E 11. Juni 1969 VwSlg 7588 A/1969 RS 1

Stammrechtssatz

Bedarf iSd § 5 Abs 1 Gelegenheitsverkehrsgesetzes darf nicht unter dem Gesichtspunkt des zur Verwendung gelangenden Fahrzeuges betrachtet werden. Der Wunsch einzelner Fahrgäste nach Fahrten in besonders komfortabel oder sonst überdurchschnittlich ausgestatteten Fahrzeugen ist daher auch bei Fehlen des Angebotes an solchen Fahrzeugen im örtlichen Bereich der Bedarfsprüfung nicht als eine unbefriedigte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes anzusehen (Hinweis E 16.4.1958, 2460/55, E 24.3.1959, VwSlg 4918 A/1959 und E 2.7.1959, 1941/57).Bedarf iSd Paragraph 5, Absatz eins, Gelegenheitsverkehrsgesetzes darf nicht unter dem Gesichtspunkt des zur Verwendung gelangenden Fahrzeuges betrachtet werden. Der Wunsch einzelner Fahrgäste nach Fahrten in besonders komfortabel oder sonst überdurchschnittlich ausgestatteten Fahrzeugen ist daher auch bei Fehlen des Angebotes an solchen Fahrzeugen im örtlichen Bereich der Bedarfsprüfung nicht als eine unbefriedigte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes anzusehen (Hinweis E 16.4.1958, 2460/55, E 24.3.1959, VwSlg 4918 A/1959 und E 2.7.1959, 1941/57).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001154.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten