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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0395/67 E 11. Juni 1969 VwSlg 7588 A/1969 RS 1Stammrechtssatz
Bedarf iSd § 5 Abs 1 Gelegenheitsverkehrsgesetzes darf nicht unter dem Gesichtspunkt des zur Verwendung gelangenden Fahrzeuges betrachtet werden. Der Wunsch einzelner Fahrgäste nach Fahrten in besonders komfortabel oder sonst überdurchschnittlich ausgestatteten Fahrzeugen ist daher auch bei Fehlen des Angebotes an solchen Fahrzeugen im örtlichen Bereich der Bedarfsprüfung nicht als eine unbefriedigte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes anzusehen (Hinweis E 16.4.1958, 2460/55, E 24.3.1959, VwSlg 4918 A/1959 und E 2.7.1959, 1941/57).Bedarf iSd Paragraph 5, Absatz eins, Gelegenheitsverkehrsgesetzes darf nicht unter dem Gesichtspunkt des zur Verwendung gelangenden Fahrzeuges betrachtet werden. Der Wunsch einzelner Fahrgäste nach Fahrten in besonders komfortabel oder sonst überdurchschnittlich ausgestatteten Fahrzeugen ist daher auch bei Fehlen des Angebotes an solchen Fahrzeugen im örtlichen Bereich der Bedarfsprüfung nicht als eine unbefriedigte Nachfrage nach Leistungen des Taxigewerbes anzusehen (Hinweis E 16.4.1958, 2460/55, E 24.3.1959, VwSlg 4918 A/1959 und E 2.7.1959, 1941/57).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001154.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.08.2013