RS Vwgh 1974/3/21 0382/72

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Veröffentlicht am 21.03.1974
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Index

Finanzstrafrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte


Vorgeschichte:
1389/68 E 31.10.1969;

Rechtssatz

In den Fällen, in denen die Zustellung zu eigenen Handen verfügt wurde, ist das Schriftstück nur dann ordnungsgemäß zugestellt, wenn diese in der für die Zustellung zu eigenen Handen vorgesehenen Form erfolgt oder wenn Zustellungsmängel dadurch geheilt werden, daß das Schriftstück dem Empfänger tatsächlich zukommt. Der Zustellungsvorgang im Ausland richtet sich nach den betreffenden ausländischen Vorschriften (Hinweis E 15.12.1927, A 679/27, VwSlg 15030 A/1927).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1972000382.X02

Im RIS seit

18.07.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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