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Baurecht - WienNorm
AVG §56Rechtssatz
Ein in Wahrheit nicht bestehendes Recht wird durch seine irrtümliche bescheidmäßige Beschränkung iSd § 68 Abs 3 AVG NICHT - auch nicht im eingeschränkten Umfang - neu begründet.Ein in Wahrheit nicht bestehendes Recht wird durch seine irrtümliche bescheidmäßige Beschränkung iSd Paragraph 68, Absatz 3, AVG NICHT - auch nicht im eingeschränkten Umfang - neu begründet.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Diverses VwRallg9/5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001929.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.04.2025