RS Vwgh 1974/4/1 1929/73

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Veröffentlicht am 01.04.1974
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Baurecht - Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ein in Wahrheit nicht bestehendes Recht wird durch seine irrtümliche bescheidmäßige Beschränkung iSd § 68 Abs 3 AVG NICHT - auch nicht im eingeschränkten Umfang - neu begründet.Ein in Wahrheit nicht bestehendes Recht wird durch seine irrtümliche bescheidmäßige Beschränkung iSd Paragraph 68, Absatz 3, AVG NICHT - auch nicht im eingeschränkten Umfang - neu begründet.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Diverses VwRallg9/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001929.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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