RS Vwgh 1974/4/4 1861/73

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Veröffentlicht am 04.04.1974
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Index

63/02 Gehaltsgesetz
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

GehG 1956 §21;
PG 1965 §31;
  1. PG 1965 § 31 heute
  2. PG 1965 § 31 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 176/2004
  3. PG 1965 § 31 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2001
  4. PG 1965 § 31 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 16/1994
  5. PG 1965 § 31 gültig von 01.07.1992 bis 31.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 314/1992
  6. PG 1965 § 31 gültig von 22.07.1989 bis 30.06.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 344/1989
  7. PG 1965 § 31 gültig von 01.01.1966 bis 21.07.1989

Rechtssatz

Die Voraussetzung, daß die Bestimmungen des § 21 GG 1956 für die Besoldung des Beamten unmittelbar vor dessen Ausscheiden aus dem Dienststand maßgebend gewesen sind, ist auf jenen Tag zu beziehen, mit dessen Ablauf der Beamte in den Ruhestand versetzt wurde. Weiters Hinweis darauf, daß beide im § 31 PG genannten Voraussetzungen vorliegen müssen, nur einen pensionsrechtlichen Anspruch auf die Kaufkraft-Ausgleichszulage zu begründen. Ist die Voraussetzung der "Unmittelbarkeit" nicht gegeben, dann muß ein Eingehen auf die weitere Voraussetzung "wirtschaftliche oder familiare Unzumutbarkeit" entfallen.Die Voraussetzung, daß die Bestimmungen des Paragraph 21, GG 1956 für die Besoldung des Beamten unmittelbar vor dessen Ausscheiden aus dem Dienststand maßgebend gewesen sind, ist auf jenen Tag zu beziehen, mit dessen Ablauf der Beamte in den Ruhestand versetzt wurde. Weiters Hinweis darauf, daß beide im Paragraph 31, PG genannten Voraussetzungen vorliegen müssen, nur einen pensionsrechtlichen Anspruch auf die Kaufkraft-Ausgleichszulage zu begründen. Ist die Voraussetzung der "Unmittelbarkeit" nicht gegeben, dann muß ein Eingehen auf die weitere Voraussetzung "wirtschaftliche oder familiare Unzumutbarkeit" entfallen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001861.X01

Im RIS seit

21.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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