RS Vwgh 1974/4/5 0410/74

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Veröffentlicht am 05.04.1974
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Da der Bfr im Ausland durch einen nicht inländischen Rechtsanwalt vertreten und die Veranlassung, einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten zu bestellen, in Anbetracht der Notwendigkeit der Zurückweisung als nachteilige Maßnahme gewertet werden müsste, erscheint die Zustellung an den ausländischen Bfr (whft. Bereich) selbst gerechtfertigt. Sie kann jedoch nach Zutreffen der Rechtsauffassung nicht einfach mit internationalem Rückschein vorgenommen werden, sondern muß durch ein Ersuchen an das BM für Auswärtige Angelegenheiten bewerkstelligt werden, daher: Note an BM für Auswärtige Angelegenheiten mit Zustellersuchen und Nachweis darüber.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1974000410.X02

Im RIS seit

05.04.1974
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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