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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §63 Abs5 impl;Beachte
y12892;Rechtssatz
Hinweis darauf, daß an einer Versäumung der Beschwerdefrist der Umstand nichts ändert, daß der Beschwerdeführer während des Laufes dieser Frist auf Urlaub war.
Schlagworte
Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000410.X01Im RIS seit
05.04.1974