Index
40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2425/52 E 9. Mai 1955 VwSlg 3733 A/1955 RS 1Stammrechtssatz
Notstand iSd § 6 VStG ist dann gegeben, wenn eine Verwaltungsübertretung zur Abwehr einer dem Beschuldigten unmittelbar drohenden Gefahr erfolgt, die so groß ist, dass der Beschuldigte sich in unwiderstehlichem Zwang befindet, eher die in Betracht kommende Vorschrift zu übertreten, als das unmittelbar drohende Übel über sich ergehen zu lassen (Hinweis E 11.12.1952, 1952/51 VwSlg 2783 A/1952).Notstand iSd Paragraph 6, VStG ist dann gegeben, wenn eine Verwaltungsübertretung zur Abwehr einer dem Beschuldigten unmittelbar drohenden Gefahr erfolgt, die so groß ist, dass der Beschuldigte sich in unwiderstehlichem Zwang befindet, eher die in Betracht kommende Vorschrift zu übertreten, als das unmittelbar drohende Übel über sich ergehen zu lassen (Hinweis E 11.12.1952, 1952/51 VwSlg 2783 A/1952).
*
E 9.5.1955, 2425/52 #1 VwSlg 3733 A/1955
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001999.X02Im RIS seit
24.04.1974Zuletzt aktualisiert am
11.06.2013