Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1692/73 E 28. Februar 1974 VwSlg 8558 A/1974 RS 2Stammrechtssatz
Hinweis darauf, daß die Erlassung eines Feststellungsbescheides über Bemessungsgrundlagen eines vielleicht später anfallenden Ruhegenusses, solange dieser Ruhegenuß noch nicht gebührt, mangels eines derartigen rechtlich erheblichen Interesses an einer gesonderten Feststellung unzulässig ist. Alle damit zusammenhängenden Fragen sind im seinerzeitigen Ruhegenußbemessungsverfahren auszutragen (Hinweis auf E vom 23.10.1963, Zl. 1236/62)
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1974000573.X01Im RIS seit
15.01.2003