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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §103 Abs1;Rechtssatz
Der Zulassungsbesitzer muss beweisen, dass er entsprechende Maßnahmen, wie zB Kontrollen oder die Beauftragung anderer Personen zur Vornahme dieser Kontrollen, veranlasst hat, um Überladungen zu vermeiden (Hinweis E 17.1.1962, 1638/61). Er muss beweisen, dass er die Einhaltung dieser Dienstanweisungen gehörig überwacht hat und dass er dessen ungeachtet die Übertretung nicht habe verhindern können (Hinweis E 9.10.1958, 1434/58, VwSlg 4775 A/1958).
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1973000117.X03Im RIS seit
03.05.1974Zuletzt aktualisiert am
21.08.2013